Lehrgangsgebühren um 50% senken (mit Prämiengutschein im Rahmen der Bildungsprämie)

Ein Prämiengutschein im Rahmen der Bildungsprämie ermöglicht die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme zum halben Preis bis max. € 500,–. Vorausgesetzt, es handelt sich um Erwerbstätige, die  mindestens 15  Stunde pro Woche arbeiten und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen € 20.000,– (oder  € 40.000,– bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt.

Mit dem NRW-Bildungsscheck, finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF), fördert das nordrhein-westfälische Arbeitsministerium die Beteiligung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Betrieben an beruflicher Weiterbildung. Im Fokus stehen dabei vor allem Geringqualifizierte und weiterbildungsferne Beschäftigte.
Im Rahmen der neuen ESF-Förderphase ist das Förderangebot des Bildungsschecks umgestaltet worden und richtet sich ab 2015 besonders an Zugewanderte, Un- und Angelernte, Beschäftigte ohne Berufsabschluss und Berufsrückkehrende.
Zuwanderer und Zuwanderinnen können vorhandene Qualifizierungslücken schließen und ihre im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen anerkennen lassen. Un- und Angelernte können mit Unterstützung durch den Bildungsscheck einen Berufsabschluss nachholen. Davon profitieren die Beschäftigten selbst und selbstverständlich auch die Unternehmen.

Die wesentlichen Kernelemente der Förderung ab Januar 2015 sind:
•Weiterhin gibt es einen individuellen und einen betrieblichen Zugang zum Bildungsscheck.
•Die Förderung umfasst 50 Prozent der Kurskosten, max. 500 EUR.
•Unter Berücksichtigung der begrenzt  zur Verfügung stehenden Fördermittel und des Vorrangs der Bildungsprämie des Bundes konzentriert sich der Bildungsscheck in NRW auf besonders nachhaltige berufliche Weiterbildungsmaßnahmen, deren Kursgebühr bei mindestens 500 EUR liegt.
•Berücksichtigt werden können Personen, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 30.000 EUR (und bei gemeinsam Veranlagten 60.000 EUR) nicht übersteigt.
•Eine Bildungsprämie des Bundes erhalten Beschäftigte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 20.000 EUR (und bei gemeinsam Veranlagten 40.000 EUR) mit einem maximalen Zuschuss von 500 EUR (50 Prozent der Kurskosten von max. 1.000 EUR).

Die in der jeweiligen Region/Stadt zuständigen Beratungsstellen, bei denen man sich vorab (am besten telefonisch) anmelden sollte, können unter der Tel. 0211/1665312 erfragt werden.

Nutzen Sie diese tollen Chancen der absolut kostengünstigen Fortbildung!