Ladenöffnungszeiten NRW – Fehler in TASPO
In der aktuellen Ausgabe Nr. 9 der TASPO wurden auf Seite 6 und 7 die Öffnungszeiten an Ostern und Pfingsten für das Land NRW fehlerhaft abgedruckt.
Laut Ladenöffnungsgesetz NRW (LÖG NRW) lauten die korrekten Öffnungszeiten wie folgt:
Ostersonntag: Verkaufsverbot
Ostermontag: 5 Stunden
Pfingstsonntag: Verkaufsverbot
Pfingstmontag: 5 Stunden
Bitte halten Sie diese gesetzlichen Öffnungszeiten ein!