Ladenöffnungszeiten NRW – Fehler in TASPO

In der aktuellen Ausgabe Nr. 9 der TASPO wurden auf Seite 6 und 7 die Öffnungszeiten an Ostern und Pfingsten für das Land NRW fehlerhaft abgedruckt.

Laut Ladenöffnungsgesetz NRW (LÖG NRW) lauten die korrekten Öffnungszeiten wie folgt:

Ostersonntag: Verkaufsverbot

Ostermontag: 5  Stunden

Pfingstsonntag: Verkaufsverbot

Pfingstmontag: 5  Stunden

 

Bitte halten Sie diese gesetzlichen Öffnungszeiten ein!