Ab 01. Mai: Osteuropäer auf deutschem Arbeitsmarkt


Ab dem 01. Mai dürfen Bürger aus den meisten osteuropäischen Staaten ohne Arbeitserlaubnis in Deutschland arbeiten. Sie haben somit die gleichen Arbeitnehmerfreizügigkeiten wie die Bürger der meisten anderen europäischen Staaten. Ausgenommen  sind rumänische und bulgarische  Staatsbürger und Bürger aus  Nicht-EU-Länderrn.

Für alle Arbeitnehmer in Europa ist immer nur das Sozialversicherungsrecht eines  Staates anzuwenden.

Weitere Informationen sind bei der Minijob-Zentrale erhältlich, dort unter „Arbeitgeber“, dann „Besondere Personen“.