Ab 01. Mai: Osteuropäer auf deutschem Arbeitsmarkt
Ab dem 01. Mai dürfen Bürger aus den meisten osteuropäischen Staaten ohne Arbeitserlaubnis in Deutschland arbeiten. Sie haben somit die gleichen Arbeitnehmerfreizügigkeiten wie die Bürger der meisten anderen europäischen Staaten. Ausgenommen sind rumänische und bulgarische Staatsbürger und Bürger aus Nicht-EU-Länderrn.
Für alle Arbeitnehmer in Europa ist immer nur das Sozialversicherungsrecht eines Staates anzuwenden.
Weitere Informationen sind bei der Minijob-Zentrale erhältlich, dort unter „Arbeitgeber“, dann „Besondere Personen“.