Gesetzliche Öffnungszeiten Weihnachten 2012 (NRW)
Sonntag 4. Advent: 5 Stunden
Heiligabend: bis 14.00 Uhr
1. Weihnachtstag: Verkaufsverbot (!!!)
2. Weihnachtstag: 5 Stunden
Das Ladenöffnungsgesetz NRW ist (noch) nicht geändert.
Eine Änderung des Gesetzes erfolgt im Jahr 2013.
Ein Gesetzentwurf zur Änderung des Ladenöffnungsgesetzes wurde am 23.10.2012 durch das NRW-Kabinett auf den Weg gebracht! An Feiertagen soll ab 2013 eine neue Regelung gelten, Blumen dürfen wieder an den ersten Feiertagen verkauft werden. Das würde bedeuten: Ostern, Pfingsten und Weihnachten können die Blumen-geschäfte jeweils am ersten Feiertag öffnen. Diese Regelung wurde 2006 abgeschafft, nachdem die schwarz-gelbe Vorgänger-Regierung die Geschäfts- öffnungszeiten in NRW geändert hatte. Seitdem hat der FDF NRW diverse Gespräche, neben einer vielbeachteten Unterschriftenaktion, im Landtag geführt und offensichtlich gute Überzeugungsarbeit geleistet. In Pressemeldungen heißt es, dass der neue Gesetzentwurf nach Anhörung der kommunalen Spitzenverbände noch 2012 in den Landtag eingebracht werden soll. Voraussichtlich im Frühsommer 2013 soll das Gesetz dann in Kraft treten. Dann könnten Floristen in NRW endlich an den für die Branche wichtigen umsatzstarken Tagen ihre Blumengeschäfte wieder am ersten Feiertag öffnen.
Bei Fragen wenden sich Mitglieder an die FDF NRW Geschäftsstelle.