Ladenöffnungsgesetz NRW geändert – „Drehung“ der Feiertagsregelung!!

Endlich ist es soweit – der große Einsatz des FDF NRW und die Unterstützung durch die Mitgliedsbetriebe hat sich ausgezahlt. Das Ladenöffnungsgesetz wird geändert und tritt am 18. Mai 2013 in Kraft.

Wichtigste Änderung für die Blumenfachgeschäfte in NRW:

Zukünftig darf an den ersten Feiertagen (Ostern, Pfingsten, Weihnachten) wieder für 5 Stunden geöffnet und verkauft werden, an den zweiten Feiertagen besteht dann Verkaufsverbot.

Dies bedeutet für die Öffnungszeiten an Pfingsten 2013:

Pfingstsonntag, 19. Mai: 5 Stunden Ladenöffnung !

Pfingstmontag, 20. Mai: Verkaufsverbot !

Durch Einbringung der großen Unterschriftenaktion in den Landtag, diverse Gespräche mit Landespolitikern, schriftliche Stellungnahmen und
Argumentationen in zwei parlamentarischen Anhörungen konnten wir die
Politiker von SPD und Grünen von unseren Argumenten überzeugen!

Ein Hinweischild mit der Änderung der Feiertagsregelung können Mitglieder im internen Bereich (Login oben rechts!) unter „Downloads“ ausdrucken und am Geschäft anbringen!