Bitte beachten Sie, dass Sie bei einer öffentlichen Werbeanzeige/Zeitungsanzeige mit Preisangabe (Aktionspreise etc.) verpflichtet sind, in der Anzeige die vollständige Firmenanschrift und den vollständigen Namen des Inhabers (also Vor- und Nachname ausgeschrieben) anzugeben.
Fehlen diese Angaben, liegt ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor!
Beinhaltet die Werbeanzeige keine Preisangaben und ist damit allgemein gehalten (z.B. Einladung zur Adventsausstellung ohne Preisangaben einzelner Artikel), kann die vollständige Inhaberangabe jedoch entfallen.
Für Rückfragen wenden sich FDF NRW-Mitglieder an die Geschäftsstelle. Gerne prüfen wir für Mitglieder auch vorab Werbeanzeigen aus (wettbewerbs-) rechtlicher Sicht und beraten!
Profitieren Sie von Ihrer Mitgliedschaft und senken Sie aktiv Ihre laufenden Betriebskosten – ein Vergleich lohnt sich!

Seit vielen Jahren arbeitet der FDF NRW in Form eines Rahmenabkommens für den bargeldlosen Zahlungsverkehr (ec-cash) mit der Firma KALICOM zusammen – viele Mitglieder profitieren bereits von den guten Konditionen und dem fairen Service.
Zahlen Sie auch zuviel? Mit unserem Rahmenabkommen sparen Mitglieder bis zu 50% Terminalmiete (ab 11,45 EUR netto pro Monat) und profitieren von überdurchschnittlich günstigen und fairen Transaktionsgebühren!
Wenden Sie sich bei Interesse an die FDF NRW Geschäftsstelle, im internen Bereich finden unsere Mitglieder die Konditionen für mobile und staionäre Terminals sowie die Sonderkonditionen für Kreditkarten.
Hier geht´s zum Rückantwortfax-Formular.