Vorsicht bei Werbeanzeigen mit Preisangabe
Bitte beachten Sie, dass Sie bei einer öffentlichen Werbeanzeige/Zeitungsanzeige mit Preisangabe (Aktionspreise etc.) verpflichtet sind, in der Anzeige die vollständige Firmenanschrift und den vollständigen Namen des Inhabers (also Vor- und Nachname ausgeschrieben) anzugeben.
Fehlen diese Angaben, liegt ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor!
Beinhaltet die Werbeanzeige keine Preisangaben und ist damit allgemein gehalten (z.B. Einladung zur Adventsausstellung ohne Preisangaben einzelner Artikel), kann die vollständige Inhaberangabe jedoch entfallen.
Für Rückfragen wenden sich FDF NRW-Mitglieder an die Geschäftsstelle. Gerne prüfen wir für Mitglieder auch vorab Werbeanzeigen aus (wettbewerbs-) rechtlicher Sicht und beraten!