Nach dem Mindestlohngesetz sind Arbeitgeber verpflichtet, die tägliche Arbeitszeit für Minijobber nachprüfbar zu dokumentieren!
Mitglieder finden von uns vorbereitete Listen im Internen Bereich (Mitglieder-Login oben rechts).
Bitte lassen Sie sich bei Rückfragen zum Thema Mindestlohn und Nachweisspflicht unbedingt im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft von uns beraten!
Das Jahr 2015 bringt erhebliche Veränderungen mit sich, die zukünftig in den Betrieben berücksichtigt werden müssen!
Mitglieder im FDF NRW können sich bei Fragen und Unsicherheiten in der Anwendung der neuen Regelungen direkt an unsere Geschäftsstelle wenden. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und beantworten gerne alle Fragen.
Wenn Sie noch kein Mitglied sind, dann sind diese Beratungsangebote vielleicht Grund genug, Mitglied im Fachverband Deutscher Floristen NRW zu werden.
Profitieren Sie von den Vorteilen Ihrer Mitgliedschaft – insbesondere von den tariflichen Regelungen – und rufen Sie an! Wir freuen uns auf Sie.
Selbstverständlich können sich auch die Steuerberater unserer Mitglieder bei Fragen (zum Tarif) direkt an uns wenden!
Mitglieder-Hotline unter Tel. 0211 / 16 65 30 oder per eMail unter info@floristik-nrw.de