Permanente Warnung: Schließen Sie keine vorschnellen Verträge!
Immer wieder berichten Mitglieder von einer Firma aus dem süddeutschen Raum: Ein Vertreter dieser Firma sucht (gerne auch an besonders arbeitsintensiven Tagen) gezielt und unangemeldet Blumenfachgeschäfte auf und verwickelt die Geschäftsinhaber in überzeugende Verkaufsgespräche – es geht u.a. um Zubehörartikel, Fahnen, Filz, Lederbänder. Auch ist in diesen Verkaufsgesprächen immer wieder die Rede von besonderem Gebietsschutz (keinem Wettbewerber würde man die identischen Artikel anbieten) und dass die Bezahlung auch per Bankabbuchung von Ihrem Konto möglich sei.
Wir warnen grundsätzlich davor, vorschnell und gutgläubig irgendwelche Kaufverträge oder Bestellformulare zwischen Tür und Angel zu unterschreiben. Sie haben als Unternehmer (und damit als Kaufmann) grundsätzlich kein Widerrufsrecht! Prüfen Sie stets die Ware, den Preis und vor allem den Kaufvertrag bzw. das Bestellformular sehr genau in allen Punkten. Lassen Sie sich nicht von „sympathischen Vertretern“ überrumpeln und in keinem Fall einen schriftlichen Vertragsabschluss aufzwängen. Wurde auf dem Bestellformular eine Endsumme vereinbart? Wenn nicht, auf keinen Fall unterschreiben!
Sollten Sie in letzter Zeit Verträge (auch Verträge mit Branchenbüchern) abgeschlossen haben und sich geschädigt fühlen, wenden Sie sich umgehend an die FDF NRW-Geschäftsstelle unter Telefon 0211 / 166530.