Mindestlohngesetz: Änderung für mitarbeitende Familienangehörige!
Es gibt eine neue Verordnung zu den Dokumentationspflichten der täglichen Arbeitszeit (aus dem Mindestlohngesetz).
Ab 01. August 2015 sind die im Betrieb des Arbeitgebers arbeitenden Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Eltern des Arbeitsgebers von der Dokumentationspflicht der täglichen Arbeitszeit befreit.
Beispiel:
Für die im Betrieb des Ehemannes auf Minijob-Basis mitarbeitende Ehefrau entfällt die Dokumentationspflicht der täglichen Arbeitszeit. Die Stundenlisten müssen also für die mitarbeitende Ehefrau nicht mehr geführt werden.
Dies bedeutet eine deutliche bürokratische Erleichterung, sobald Familienangehörige -insbesondere als Minijobber- im Betrieb mitarbeiten.
Bei Fragen zum Thema Mindestlohn, Minijobber, Tarifvertrag (mit vielen Vorteilen!) und Dokumentationspflichten können sich FDFNRW-Mitglieder jederzeit an die Geschäftsstelle wenden.