Neue Gewerbeabfallverordnung: Dokumentationspflicht für die Betriebe
Die Änderungen der Gewerbeabfallverordnung treten am 01. August 2017 in Kraft.
Neu ist: Die Abfallfraktionen (= „Müllarten“) sind um zwei weitere Fraktionen, nämlich Holz und Textilien, ergänzt worden. Der Müll muss in den Betrieben nach diesen Fraktionen getrennt werden. Außerdem wird eine genaue Dokumentation der Abfallstelle und der Entsorgung gefordert.
Zur Dokumentation der Abfallstelle im Betrieb genügt ein Foto, eine Skizze oder ein Lageplan, in dem die einzelnen Behälterstandorte eingezeichnet sind. Zur Dokumentation der Entsorgung dienen die Belege (z.B. Abfuhrscheine, Wiegescheine, Rechnungen, Quittungen) der Entsorgungsbetriebe und deren Bestätigung über den Verbleib der Abfälle. In der Regel dient dazu eine ordentliche Entsorgungsrechnung, die alle nötigen Angaben enthalten sollte. Im Zweifelsfall können auch Fotos der Entsorgung hilfreich sein.
Wir haben im internen Bereich (Login oben rechts, unter „Downloads“ nach unten scrollen) eine Musterdokumentation als Nachweis bereitgestellt, die zusammen mit dem Zentralverband Gartenbau für die Betriebe der Grünen Branche erstellt wurde. Wir gehen davon aus, dass die Betriebe ihre Verpflichtungen durch die o.g. Vorgehensweise und den Dokumentationsnachweis erfüllen.
Wir müssen allerdings darauf hinweisen, dass es noch keinerlei Praxiserfahrung dazu gibt und in welchem Umfang unsere Mitgliedsbetriebe dann tatsächlich betroffen sind. Gegebenenfalls werden wir die Mitglieder zu einem späteren Zeitpunkt nochmals genauer informieren.