Leider kommt am 01.01.2019 eine weitere bürokratische Herausforderung auf die Blumenfachgeschäfte zu, das neue Verpackungsgesetz tritt in Kraft. Darin wir u.a. geregelt, dass bei Verpackungen, die von einem gewerblichen Verkäufer (Einzel-händler) an Endkunden weitergegeben werden, eine Lizenzgebühr anfällt. Der Fachverband Deutscher Floristen erarbeitet momentan ganz konkrete Handlungsempfehlungen für Blumenfachgeschäfte (und nicht nur allgemeine Ratschläge). Wir sehen durchaus ein, zwei Möglichkeiten, dass unsere Mitglieder mit noch überschaubarem Aufwand die Voraussetzungen der neuen Gesetzgebung erfüllen können.
Wir werden alle Mitglieder Anfang November postalisch informieren! Bitte lassen Sie sich nicht im Vorfeld verunsichern und glauben Sie nicht alles, was irgendjemand zu diesem Thema im Internet und in Floristen-Foren veröffentlicht – grundsätzlich warnen wir davor, alles auf die Goldwaage zu legen was sie dort lesen! Teilweise werden zur Zeit auch vom Großhandel irreführende Ratschläge gegeben, die letztendlich die Verantwortung nur auf den Einzelhändler abwälzen sollen.
Außerdem können Sie als Mitglied unser Merkblatt im internen Bereich abrufen (Login oben rechts, dann unter Downloads).
Viele Mitglieder haben in den letzten Tagen ein Fax erhalten, welches einen behördlichen Eindruck erwecken soll. Darin heißt es: „Um Ihrer gesetzlichen Pflicht zur Umsetzung des Datenschutzes nachzukommen … bitten wir Sie, das beigefügte Formular auszufüllen …“. Bei genauerem Hinschauen stellt sich heraus, dass man damit das „Leistungspaket Basisdatenschutz“ bestellen würde, zu einem Preis von 498 € netto jährlich. Dasselbe Muster also wie früher bei der Gewerbeauskunft-Zentrale.
Wir warnen: Nach der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) ist niemand verpflichtet, Daten und Angaben über seinen Betrieb an eine „Datenschutzauskunft-Zentrale” zu übermitteln und damit ein kostenpflichtiges Leistungspaket zu bestellen!