Zugangsdaten anfordern | Mitglieder-Login
Die IBAN auf dem Bewilligungsbescheid der NRW-Corona-Soforthilfe ist falsch und ungültig (eine „0“ zu wenig). Sollten Sie die NRW-Corona-Soforthilfe (teilweise) zurück bezahlen wollen, verwenden Sie bitte nachfolgende Bankverbindung:
IBAN: DE59 3005 0000 0001 6835 15
BIC: WELADEDDXXX
Kontoinhaber: Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen
Bank: Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale NL Düsseldorf
Geben Sie im Verwendungszweck der Überweisung unbedingt das Aktenzeichen mit an, dieses finden Sie oben rechts auf der ersten Seite Ihres Bewilligungsbescheides.
Bei Rückfragen können Sie sich auch direkt an die für Sie zuständige Bezirksregierung wenden.
Wichtiger Hinweis: Eine der wesentlichen Voraussetzungen für eine Inanspruchnahme der NRW-Corona-Soforthilfe sind grundsätzlich erhebliche Finanzierungsengpässe und wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge von Corona. Wer also die Soforthilfe erhalten hat, sollte nun umgehend, am besten mit dem Steuerberater, prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und die Gelder behalten werden können. Das Land Nordrhein-Westfalen weist in den Bewilligungsbescheiden ausdrücklich darauf hin, dass die Soforthilfe zurückgezahlt werden muss, wenn am Ende des dreimonatigen Bewilligungszeitraumes (Datum der Antragstellung plus 3 Monate) festgestellt wird, dass die Finanzhilfe höher ist als der Umsatzausfall abzüglich eventuell eingesparter Kosten. Ab Juni sollen von den Bezirksregierungen genauere Informationen und Berechnungsmethoden zur Feststellung einer „Überkompensation“ veröffentlicht werden. Nehmen Sie das ganze Thema nicht auf die leichte Schulter!
Dann treten Sie mit uns in Kontakt! Per E-Mail oder unter:
Fachverband Deutscher Floristen
Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.
Hammer Dorfstraße 127
40221 Düsseldorf
Tel.: 0211 / 16 65 30
Fax: 0211 / 16 65 322
E-Mail: info@floristik-nrw.de
Sie sind selbstständig und führen Ihr Geschäft nach fachlichen Kriterien? Überzeugen Sie sich von den zahlreichen Vorteilen einer Mitgliedschaft!
Wir möchten Sie gerne in der großen Gemeinschaft der über 1.000 Verbandsmitglieder begrüßen.
Hier geht’s zur Facebook-Seite des FDF: