Am 05. Mai tritt die nächste
Coronaschutzverordnung 05.05.22 des Landes NRW in Kraft. Diese Verordnung ist gültig bis zum 27.05.2022.
Die bisherigen Regelungen für den Einzelhandel und die Blumenfachgeschäfte, in Zusammenhang mit dem Kundenverkehr (u.a. Maskenpflicht, Abstände, Begrenzungen), sind aufgehoben. ****
Das Land NRW behält sich jedoch vor, über diese Verordnung hinausgehende Schutzmaßnahmen, wie z.B. Maskenpflicht oder 3G, wieder anzuordnen. Dazu muss jedoch eine Region mit ganz besonders hohem Infektionsgeschehen ausdrücklich vorher zu einem „Hotspot“ erklärt werden.
Es ist selbstverständlich möglich, über das Hausrecht eine Maskenpflicht für die Kunden des eigenen Geschäfts „anzuordnen“. Allerdings haben viele Einzelhandelsketten und Supermärkte bereits angekündigt, davon keinen Gebrauch zu machen. Die Reaktion der Kunden auf einen solchen Schritt bleibt abzuwarten. Angepasste Kunden-Hinweisschilder hierzu finden Mitglieder im internen Bereich, dort unter Aktuelles (Login oben rechts).
Die Inhaber der geöffneten Geschäfte tragen eine Verantwortung für die Kunden, Mitarbeiter und sich selbst. Bitte beachten Sie auch die Anlage 1 für Privatpersonen und die Anlage 2 für Unternehmen und Veranstaltungen der aktuellen Coronaschutzverordnung, dort finden Sie weitere Empfehlungen zum Infektionsschutz! Treffen Sie eigenverantwortlich Vorkehrungen, um eine weitere Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern! Auch unsere Empfehlung: Schützen Sie Ihre Kunden, Mitarbeiter, Ihren Betrieb und sich selbst; tragen Sie insbesondere im Kundenkontakt nach wie vor eine med. Maske und testen Sie sich und Ihre Mitarbeiter regelmäßig. An Corona/Covid-19 erkrankte Personen müssen in Quarantäne! Die Quarantäne- und Isolationsregelungen für NRW finden Mitglieder im internen Bereich, dort unter Aktuelles (Login oben rechts).
**** Die Arbeits- und Infektionsschutzvorkehrungen in geöffneten Blumenfachgeschäften müssen nach wie vor eingehalten werden:
– Verpflichtung des Arbeitsgebers zur kostenlosen Bereitstellung (= anbieten!) von medizinischen Masken (min. OP-Masken) und min. eines Coronatestangebots pro Woche für das Personal
– Die Verantwortung für den Infektionsschutz im Betrieb trägt der Unternehmer/Arbeitgeber/Inhaber
– Verminderung betriebsbedingter Personenkontakte, insbesondere durch Vermeidung oder Verringerung der gleichzeitigen Nutzung von Innenräumen durch mehrere Personen
– Vorkehrungen zur Hygiene (z.B. Bereitstellung von Seife bzw. Desinfektionsmittel, regelmäßige Händereinigung)
– Reinigungsintervalle verstärken (z.B. Thekenbereich, WC, Türklinken)
– Bei Begegnungen mit fremden Personen und auch bei zufälligen kurzen Kontakten mit Bekannten soll ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden
– Maskentragen in Innenräumen und bei Nichteinhaltung von Mindestabständen wird dringend empfohlen
– In allen geschlossenen Räumen soll eine dauerhafte oder mindestens regelmäßige Durchlüftung mit kurzen Lüftungsintervallen sichergestellt werden
–> Druckvorlagen für die Sicherheitshinweise finden unsere Mitglieder im internen Bereich (Login oben rechts, unter Aktuelles)
Bitte handeln Sie verantwortungsbewusst und bedenken Sie alle Folgen Ihres Handelns. Tragen Sie aktiv dazu bei, dass sich das Virus nicht weiter verbreitet. Die Gesundheit geht vor!
Wir stehen ständig im Austausch mit Behörden und Politik und vertreten die Interessen der Blumenfachgeschäfte in NRW! Unterstützen Sie uns – jetzt Mitglied werden!
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat in Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine einen Sicherheitshinweis hinsichtlich Cyberattacken aus dem Internet veröffentlicht! Die wesentlichen Punkte sind:
• Misstrauen Sie allen E-Mails, die Sie zu dringenden Handlungen auffordern. Geben Sie niemals Ihre Passwörter an und klicken Sie niemals auf Links oder Anhänge verdächtiger E-Mails. Dies gilt auch für E-Mails von Familie, Freunden oder dem Arbeitgeber/den Arbeitnehmern. Deren E-Mail-Konten könnten ebenfalls gehackt worden sein.
• Die aktuelle Bedrohungslage muss auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bekannt gemacht werden, um ein Gefährdungsbewusstsein zu schaffen.
• Etablierung und Bekanntmachung von Meldeprozessen bei Auffälligkeiten und Sicherheitsvorfällen innerhalb des Unternehmens sowie der Ansprechbarkeiten von Behörden.
• Halten Sie Ihre Antiviren-/Antimalewarprogramme auf dem aktuellen Stand und führen Sie regelmäßige Software-Updates durch.
• Sichern Sie Ihre wichtigen EDV-Daten regelmüßig auf ein externes Speichermedium (z.B. USB-Stick).