Die aktuellen und gültigen Öffnungs- und Sortimentsregelungen
für Blumenfachgeschäfte in NRW finden Sie hier!
Das „Bundes-Notbremsengesetz“ hat am Mittwoch (21.04.) den Bundestag passiert, die Abgeordneten haben zugestimmt. Am Donnerstag (22.04.) hat auch der Bundesrat das Gesetz verabschiedet. Das Gesetz wir nun vom Bundespräsidenten unterzeichnet, im Anschluss verkündet und erst dann tritt es in Kraft. Wir rechnen damit, dass dies zwischen Samstag und Montag (24. bis 26.04.) der Fall sein wird.
Die „Bundesnotbremse“ soll automatisch greifen, wenn in einem Landkreis oder einer Stadt die Sieben-Tage-Inzidenz an drei Tagen hintereinander über 100 liegt. Für den Einzelhandel gilt dann: Kunden können nur eingelassen werden, wenn sie einen negativen Coronatest vorlegen und vorab einen Termin vereinbart haben (Click & Meet). Steigt der Wert über 150, soll nur noch die Abholung vorbestellter Waren erlaubt sein (Click & Collect). Ausgenommen von Schließungen und stärkeren Beschränkungen sollen u.a. sein: Lebensmittel-, Groß-, Drogerie-, Buch-, Blumenhandel.
Achtung: Einzelne Bundesländer haben angekündigt, stärkere Beschränkungen als in der „Bundesnotbremse“ zu erlassen. Schwächere Beschränkungen sind demnach zwar nicht mehr möglich, aber stärkere offensichtlich schon! „Natürlich“ wird es auch Verfassungsbeschwerden geben, diese werden sich aber in erster Linie gegen die Ausgangssperren richten.
Sobald uns neue Informationen und verbindliche Regelungen (u.a. Sortimente) für NRW vorliegen, werden wir diese wieder umgehend auf unserer Sonderseite veröffentlichen.
Die aktuellen und gültigen Öffnungs- und Sortimentsregelungen
für Blumenfachgeschäfte in NRW finden Sie hier!
Unternehmen müssen ihren Angestellten zukünftig Tests in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 anbieten. Testungen mit Antigen-Coronatests, die nicht explizit als „Laientest“ deklariert sind, müssen grundsätzlich im Unternehmen von einer entsprechend geschulten („sachkundigen“) Person begleitet werden. Verschiedene Einrichtungen und Bildungsträger bieten solche Schulungen/Einweisungen an. Über eine Kooperation mit dem Zentralverband Gartenbau (ZVG), können Mitglieder im Fachverband Deutscher Floristen nun an einer kurzen Online-Schulung teilnehmen, welche die sachgerechte Durchführung von Schnelltests nachvollziehbar vermittelt. Wir möchten unseren Mitgliedern die Teilnahme an einer solchen (unbürokratischen) Schulung ausdrücklich empfehlen, Sie haben als Unternehmen dadurch nur Vorteile.
Informationen und Anmeldemöglichkeiten finden Sie auf unserem Infoblatt im internen Bereich (login oben rechts) unter Aktuelles. Gerne können Sie das Infoblatt auch in der Geschäftsstelle anfordern!
Bitte beachten Sie die Anmeldefristen: bis zum 19. April bzw. 26. April!
PS: Da uns aktuelle viele Anfragen erreichen…..: Wir versuchen, in Kürze unseren Mitgliedern wieder Corona-Schnelltests anzubieten und werden vermutlich innerhalb der nächsten zwei Tage ein Angebot über unsere GmbH machen können. Wir empfehlen Ihnen, ausschließlich bei seriösen Firmen mit Sitz in Deutschland Tests zu beziehen. Tätigen Sie bitte niemals Vorkasse-Überweisungen ins Ausland – es gibt sehr viele unseriöse Anbieter von Schnelltests!