Die aktuellen Coronaschutz-Verordnungen und Öffnungsregelungen
für Blumenfachgeschäfte in NRW finden Sie hier!
Die 3G-Regelung am Arbeitsplatz ist verpflichtend, das entsprechende Gesetz dazu ist am 24.11.2021 in Kraft treten. Der Arbeitgeber wird darin auch zur Dokumentation verpflichtet. Nicht-immunisiertes Personal und nicht-immunisierte Inhaber, also negativ getestet aber weder geimpft noch genesen, müssen während der gesamten Tätigkeit bzw. Berufsausübung eine „medizinische Maske“ tragen (ab 28.12.2021).
Nachfolgende Unterlagen stellen wir ab sofort unseren Mitgliedern vorab zu Verfügung:
- Merkblatt „3G am Arbeitsplatz“ (Stand 29.12.2021)
- Muster-Dokumentation für den Arbeitgeber
- Muster-Nachweis einer innerbetrieblichen Testung unter Aufsicht
Diese Unterlagen können im internen Bereich (login oben rechts) unter „Aktuelles“ heruntergeladen oder in der Geschäftsstelle angefordert werden.
Die aktuellen Coronaschutz-Verordnungen und Öffnungsregelungen
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Mitglieder im FDF NRW können sich im internen Bereich (log-in oben rechts) unter Aktuelles ein Infoblatt (Stand 08.11.21) mit Hinweisen für die Durchführung von „Adventsausstellungen“ mit Verkauf in Blumenfachgeschäften runterladen oder gerne in der Geschäftsstelle anfordern. Die Hinweise auf dem Infoblatt basieren auf der am 29.10. bzw. 10.11.21 veröffentlichten Coronaschutzverordnung.
Bei Rückfragen können Sie sich jederzeit an die FDF NRW Geschäftsstelle wenden. Bitte besuchen Sie in den nächsten Tagen und Wochen wieder regelmäßig unsere Homepage. Die Pandemie entwickelt sich aktuell extrem dynamisch! Falls sich Änderungen ergeben sollten, werden wir diese umgehend hier veröffentlichen.