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Informationen zum aktuellen Corona-Lockdown
für Blumenfachgeschäfte gibt es HIER
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Die „Corona-Beratungen“ zwischen der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidenten sind vorgezogen und finden nun bereits am Dienstag (19. Januar) statt. Die „Beschlüsse“ dieser Beratungen sind jedoch nicht rechtsverbindlich! Rechtsverbindlich sind die Coronaschutzverordnungen der einzelnen Bundesländer.
Es ist auf jeden Fall mit einer Verlängerung und in einigen Bereichen auch mit deutlichen Verschärfungen der aktuellen Lockdown-Regelungen zu rechnen. Grund für den Druck auf weitere Beschränkungen ist die Ausbreitung hoch ansteckender Corona-Mutationen.
Welche Auswirkungen sich daraus für das Bundesland Nordrhein-Westfalen und die Blumenfachgeschäfte ergeben, regelt die dann folgende Coronaschutzverordnung des Landes NRW bzw. des zuständigen Ministeriums (MAGS). Wir rechnen mit einer neuen Verordnung vermutlich in der 4. oder Ende der 3. Kalenderwoche, bis dahin gilt die aktuelle Coronaschutzverordnung mit allen Regelungen. Sobald wir eine neue rechtsverbindliche Verordnung für NRW auf dem Tisch haben, werden wir die Bestimmungen für Blumenfachgeschäfte umgehend auf dieser Homepage veröffentlichen und unsere Mitglieder informieren! Bis dahin bitten wir um die nötige Geduld.
Als verantwortungsvolle und vorsichtige Kaufleute sollten sich die Inhaber der Blumenfachgeschäfte jedoch vorbereiten:
– Kaufen Sie auf Sicht und in kürzeren Abständen, gerade hinsichtlich Valentin.
– Der Valentin 2021 wird erheblich von der Pandemie und den Lockdown-Regelungen beeinflusst sein.
– Treffen Sie Vorbereitungen, um wieder einen funktionierenden Lieferservice zu gewährleisten.
– Treffen Sie Vorbereitungen, um Ihr Geschäft in einen Werkstattmodus mit Abholmöglichkeit bestellter Ware („Order & Collect“ / „Click & Collect“) zu versetzen.
– Treffen Sie, zusammen mit dem Steuerberater, unbedingt Vorbereitungen, um bei Bedarf schnell und kurzfristig Kurzarbeitergeld oder Überbrückungshilfen beantragen zu können. Wir empfehlen Ihnen, den Antrag auf bzw. die Anzeige von Kurzarbeitergeld möglichst frühzeitig bei der zuständigen Arbeitsagentur zu stellen, um bei Bedarf ohne Verzögerung Kurzarbeitergeld zu erhalten.
Wir lassen uns nicht auf Spekulationen oder Gerüchte ein, und Sie sollten das bitte auch nicht. Verbindliche Antworten auf Ihre Fragen finden Sie auf dieser Homepage, sobald es verbindliche Antworten gibt! Aktuelle Meldungen auf Internetportalen, Zeitungen und im Radio sind in der aktuellen Situation oft nur Mutmaßungen. Der FDF NRW ist und bleibt an der Seite seiner Mitglieder.
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Informationen zum Corona-Lockdown
für Blumenfachgeschäfte gibt es HIER
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Wir konnten uns einen begrenzten Sonderposten an FFP2-Einweg-Atemschutzmasken (mit CE-Kennzeichnung) sichern. Wir geben die qualitativ ordentlichen Masken über unsere Gesellschaft zur Förderung der Floristik mbH zu einem sehr guten Preis an Mitglieder im FDF NRW weiter. Vermutlich wird es in Kürze wieder spürbare Lieferengpässe und steigende Preise bei FFP2-Masken geben. Das Bestellformular finden Mitglieder im internen Bereich (login oben rechts) unter „Aktuelles“. Ebenfalls sind die beliebten und sehr guten TypIIR-OP-Einwegmasken wieder lieferbar und wurden sogar im Preis etwas reduziert. Bestellformular ebenfalls im internen Bereich.
Achtung! Die FFP2-Einweg-Atemschutzmasken sind vorübergehend ausverkauft. Bestellungen zur Zeit nur auf Warteliste. Die Lieferzeit für die Warteliste kann leider bis zu 4 Wochen betragen, da die Masken auch beim Importeur so gut wie ausverkauft sind!