FDF-Online-Seminare (Webinar) mit Andreas Sudeck: Mit mehr kaufmännischen Knowhow zum unternehmerischen Erfolg!
FDF-Webinar Andreas Sudeck mit Anmeldeformular (PDF)
Kaufmännische Planung und das Controlling der betriebswirtschaftlichen Aktivitäten sind das A und O des unternehmerischen Erfolgs. Der FDF bietet zu diesem wichtigen Thema eine neue Online-Seminarreihe an. Darin erarbeitet der Referent mit den Teilnehmern anhand betriebswirtschaftlicher Kennzahlenzahlen effektvolle Maßnahmen zur Optimierung des Betriebserfolgs. Zielgruppe sind Inhaber*innen und Betriebsleiter*innen von Blumenfachgeschäften und anderen grünen Fachhandelsbetrieben. Jede/r Teilnehmer*in erhält abschließend einen Ratgeber mit den Seminarinhalten.
Die Seminarreihe umfasst 4 Blöcke zu unterschiedlichen betrieblichen Schwerpunkt-Themen. Die Online-Seminare sind jeweilig auf 1 Stunde terminiert und finden an den ersten vier aufeinander folgenden Donnerstagen im September statt (beginnend am 1. September 2022). Die Seminar-Reihe kann nur en block gebucht werden und kostet für FDF-Mitglieder 230,00€ und für Nicht-Mitglieder 290,00€. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt und die zeitnahe Anmeldung wird empfohlen! Anmeldungen direkt bei Herrn Claus Garbe im FloristPark: Tel. 0209/95877-75, claus.garbe@fdf.de oder über das Anmeldeformular in der PDF oben.
Am 05. Mai tritt die nächste
Coronaschutzverordnung 05.05.22 des Landes NRW in Kraft. Diese Verordnung ist gültig bis zum 27.05.2022.
Die bisherigen Regelungen für den Einzelhandel und die Blumenfachgeschäfte, in Zusammenhang mit dem Kundenverkehr (u.a. Maskenpflicht, Abstände, Begrenzungen), sind aufgehoben. ****
Das Land NRW behält sich jedoch vor, über diese Verordnung hinausgehende Schutzmaßnahmen, wie z.B. Maskenpflicht oder 3G, wieder anzuordnen. Dazu muss jedoch eine Region mit ganz besonders hohem Infektionsgeschehen ausdrücklich vorher zu einem „Hotspot“ erklärt werden.
Es ist selbstverständlich möglich, über das Hausrecht eine Maskenpflicht für die Kunden des eigenen Geschäfts „anzuordnen“. Allerdings haben viele Einzelhandelsketten und Supermärkte bereits angekündigt, davon keinen Gebrauch zu machen. Die Reaktion der Kunden auf einen solchen Schritt bleibt abzuwarten. Angepasste Kunden-Hinweisschilder hierzu finden Mitglieder im internen Bereich, dort unter Aktuelles (Login oben rechts).
Die Inhaber der geöffneten Geschäfte tragen eine Verantwortung für die Kunden, Mitarbeiter und sich selbst. Bitte beachten Sie auch die Anlage 1 für Privatpersonen und die Anlage 2 für Unternehmen und Veranstaltungen der aktuellen Coronaschutzverordnung, dort finden Sie weitere Empfehlungen zum Infektionsschutz! Treffen Sie eigenverantwortlich Vorkehrungen, um eine weitere Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern! Auch unsere Empfehlung: Schützen Sie Ihre Kunden, Mitarbeiter, Ihren Betrieb und sich selbst; tragen Sie insbesondere im Kundenkontakt nach wie vor eine med. Maske und testen Sie sich und Ihre Mitarbeiter regelmäßig. An Corona/Covid-19 erkrankte Personen müssen in Quarantäne! Die Quarantäne- und Isolationsregelungen für NRW finden Mitglieder im internen Bereich, dort unter Aktuelles (Login oben rechts).
**** Die Arbeits- und Infektionsschutzvorkehrungen in geöffneten Blumenfachgeschäften müssen nach wie vor eingehalten werden:
– Verpflichtung des Arbeitsgebers zur kostenlosen Bereitstellung (= anbieten!) von medizinischen Masken (min. OP-Masken) und min. eines Coronatestangebots pro Woche für das Personal
– Die Verantwortung für den Infektionsschutz im Betrieb trägt der Unternehmer/Arbeitgeber/Inhaber
– Verminderung betriebsbedingter Personenkontakte, insbesondere durch Vermeidung oder Verringerung der gleichzeitigen Nutzung von Innenräumen durch mehrere Personen
– Vorkehrungen zur Hygiene (z.B. Bereitstellung von Seife bzw. Desinfektionsmittel, regelmäßige Händereinigung)
– Reinigungsintervalle verstärken (z.B. Thekenbereich, WC, Türklinken)
– Bei Begegnungen mit fremden Personen und auch bei zufälligen kurzen Kontakten mit Bekannten soll ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden
– Maskentragen in Innenräumen und bei Nichteinhaltung von Mindestabständen wird dringend empfohlen
– In allen geschlossenen Räumen soll eine dauerhafte oder mindestens regelmäßige Durchlüftung mit kurzen Lüftungsintervallen sichergestellt werden
–> Druckvorlagen für die Sicherheitshinweise finden unsere Mitglieder im internen Bereich (Login oben rechts, unter Aktuelles)
Bitte handeln Sie verantwortungsbewusst und bedenken Sie alle Folgen Ihres Handelns. Tragen Sie aktiv dazu bei, dass sich das Virus nicht weiter verbreitet. Die Gesundheit geht vor!
Wir stehen ständig im Austausch mit Behörden und Politik und vertreten die Interessen der Blumenfachgeschäfte in NRW! Unterstützen Sie uns – jetzt Mitglied werden!