Floristen sind leider immer noch viel zu oft eine leichte Beute für „Geschäftsleute“, für die der Begriff des ehrbaren Kaufmanns ein großes Fremdwort ist. Immer wieder berichten uns Mitgliedsbetriebe und gestandene Unternehmerinnen und Unternehmer, wie sie am Telefon betrogen oder von sympathisch wirkenden Vertretern „über den Tisch“ gezogen werden. Gerade in der arbeitsintensiven Zeit, in der es sehr hektisch zugeht und man sich nur schwer auf solche Gespräche einstellen kann, wird man förmlich überrumpelt und unterschreibt unüberlegt einen Auftrag oder sagt am Telefon „Ja“. Dieser Leichtsinn kann Sie ganz schnell viele tausend Euro kosten. Und für alle, die es einfach nicht wahrhaben wollen: Wenn Sie ein Blumenfachgeschäft betreiben, sind Sie im rechtlichen Sinne Kaufmann/Kauffrau. Und als Kaufmann/Kauffrau haben Sie kein Widerrufsrecht und keine Verbraucherschutzrechte. Geschlossene Verträge, mündlich wie schriftlich, müssen Sie einhalten. Deshalb nochmals unser dringender und nicht endender Appell:

  • Tätigen Sie keine Verkaufsabschlüsse mit Ihnen unbekannten Firmen/ Vertretern zwischen „Tür und Angel“!
  • Betritt ein Ihnen unbekannter Vertreter (von einer nicht bekannten Firma) unangemeldet Ihr Ladenlokal, müssen Sie und alle Mitarbeiter sofort in „Habachtstellung“ gehen!
  • Unterschreiben Sie NIEMALS einen Auftrag (Bestellformular) einer Ihnen unbekannten Firma, auf dem der Endpreis bzw. die Auftragsendsumme nicht exakt ausgewiesen ist!
  • Lassen Sie sich im Zweifelsfall immer vorab ein schriftliches Angebot vom Verkäufer geben, welches Sie in Ruhe in allen Punkten prüfen können!
  • Verkäufer, die Ihnen kein schriftliches Angebot erstellen möchten, handeln höchst unseriös und man „riecht“ fast schon den Betrug!
  • Bei Telefonanrufen (sog. unerlaubte „Cold-Calls“) von Branchenbüchern oder „Suchmaschinen“ sagen Sie sofort NEIN und legen auf. Führen Sie keine längeren Gespräche!
  • Informieren, belehren und sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter!