Außerordentliche Wirtschaftshilfe für Messe- und Eventfloristen möglich

(FDFHeTh)
Antragsberechtigt für die außerordentliche Wirtschaftshilfe („Novemberhilfe“) sind direkt von den temporären Schließungen im November betroffene Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Solo-Selbständige, Freelancer, insbesondere auch in der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft, Vereine und Einrichtungen und indirekt betroffene Unternehmen nach folgender Maßgabe:

• Direkt betroffene Unternehmen: Alle Unternehmen (auch öffentliche), Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die auf der Grundlage des Beschlusses des Bundes und der Länder vom 28. Oktober 2020 erlassenen Schließungsverordnungen der Länder (siehe dort §8-15) den Geschäftsbetrieb einstellen mussten. Hotels zählen als direkt betroffene Unternehmen.
Indirekt betroffene Unternehmen: Alle Unternehmen, die nachweislich und regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den Schließungsmaßnahmen betroffenen Unternehmen erzielen.

Event- und Messefloristen können zu den indirekt Betroffenen gehören! Bitte klären Sie dies mit Ihrem Steuerberater.

Damit das Geld schnell bei den Betroffenen ankommt, werden Abschlagszahlungen ab Ende November erfolgen. Das Verfahren der Abschlagszahlung umfasst folgende Punkte:
1. Soloselbständige erhalten eine Abschlagszahlung von bis zu 5.000 Euro; andere Unternehmen erhalten bis zu 10.000 Euro.
2. Die Antragstellung und Auszahlung erfolgt voll elektronisch über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de unter dem Stichwort „Novemberhilfe“.  
3. Die Antragstellung startet in der letzten November-Woche 2020 (voraussichtlich 25. November 2020).
4. Erste Auszahlungen der Abschlagszahlungen erfolgen ab Ende November 2020.
5. Die Antragstellung erfolgt einfach und unbürokratisch. Um Missbrauch vorzubeugen werden Maßnahmen zur Sicherstellung der Identität des Antragstellers vorgesehen.
6. Grundsätzlich muss die elektronische Antragstellung über einen prüfenden Dritten (z.B. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer) erfolgen.  

Wie Sie sicher aus den Medien wissen, werden die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten der Länder am 25.11. neue Regelungen treffen. Es ist davon auszugehen, dass der Lockdown für Gastronomie, Hotels und Veranstaltungen verlängert wird. Dann wird sicher die oben dargestellte Hilfe auch als „Dezemberhilfe“ verlängert. Sollte es dabei eine Erweiterung des Kreises der indirekt betroffenen Unternehmen geben, informieren wir Sie zeitnah!

Alle anderen Unternehmen können Zuschüsse als Überbrückungshilfe II erhalten.