Ab 01.01.2021 gilt wieder der reguläre Mehrwertsteuer-Satz

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Ab dem 1. Januar 2021 liegen die Mehrwertsteuersätze wieder bei den regulären 19 Prozent und sieben Prozent. Bitte denken Sie daran, Ihre Rechnungsprogramme und vor allem die elektronischen Registrierkassen zurückzustellen, da ab 01. Januar 2021 zwingend die geänderten Mehrwertsteuersätze auf Rechnungen oder Kassenbons ausgewiesen werden müssen. 

Eine Anleitung zur Umstellung elektronischer Registrierkassen des Herstellers SHARP finden Mitglieder im internen Bereich unter „Aktuelles“ (Login oben rechts). 

Achtung bei Rechnungskunden: Entscheidend für den Mehrwertsteuersatz ist nicht das Rechnungsdatum sondern der Zeitpunkt der Leistung bzw. Lieferung! Lag die Leistung bzw. Lieferung also noch im Jahr 2020, gilt der reduzierte Mehrwertsteuersatz (16/5%), auch wenn die Rechnung erst im Jahr 2021 erstellt wird. Im Zweifelsfall halten Sie bitte mit Ihrem Steuerberater Rücksprache.