Der Bundestag hat das Nachweisgesetz bereits verschärft. Sollte der Bundesrat in den nächsten Tagen zustimmen, wovon wir ausgehen, tritt es ab 1. August 2022 in Kraft. Schon bisher regelte das Nachweisgesetz, dass der Arbeitgeber die wichtigsten Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen hatte und dem Arbeitnehmer aushändigen musste. Ab 1. August 2022 müssen zusätzlich noch etliche weitere Punkte dokumentiert und dem Arbeitnehmer spätestens am ersten Arbeitstag schriftlich mitgeteilt werden. Fast alle dieser Punkte waren schon bisher in unseren FDF-Arbeitsverträgen enthalten, die fehlenden haben wir entsprechend ergänzt. Bitte fordern Sie als FDF-Mitglied für Neueinstellungen ab dem 1. August 2022 unseren aktuellen Arbeitsvertrag an oder laden Sie ihn im internen Bereich (login oben rechts), dort unter „Arbeits- und Tarifverträge“, herunter! Die Gesetzesänderung verdeutlicht, wie wichtig es ist, einen schriftlichen Arbeitsvertrag abzuschließen. Mit unserem FDF-Arbeitsvertrag, in Verbindung mit dem FDF Tarifvertrag, sind Sie dabei auf der sicheren Seite!