Fristverlängerung bei Kassenumstellung mit einer TSE

Die Finanzminister aus Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hessen, Niedersachsen und Hamburg haben gemeinsam beschlossen, Unternehmen, Händlern und Gastwirten in ihren Ländern in den kommenden Monaten bei der technischen Umstellung der Kassensysteme mehr Zeit zu geben. Das Bundesfinanzministerium (BMF) verlangt, dass Firmen bis Ende September manipulationssichere technische Sicherheitssysteme (TSE bzw. TSE-Modul) in ihre Registrier- und Computerkassen einbauen. Allerdings haben viele Unternehmen aufgrund der Corona-Pandemie und der Umstellung der Kassen auf die neuen Umsatzsteuersätze zeitliche Schwierigkeiten bei der Realisierung der Kassenlösungen. Die Länder schaffen deshalb jetzt eigene Härtefallregelungen, um die Frist in geeigneten Fällen bis zum 31. März 2021 zu verlängern.

Danach werden die Finanzverwaltungen der fünf Länder nach Maßgabe der jeweiligen Ländererlasse Kassensysteme bis zum 31. März 2021 auch weiterhin nicht beanstanden, wenn
die erforderliche Anzahl an TSE bei einem Kassenfachhändler oder einem anderen Dienstleister bis zum 30. September 2020 nachweislich verbindlich bestellt beziehungsweise in Auftrag gegeben ist!

Die entsprechende Anordnung des Finanzministeriums NRW (gilt nur für NRW!) finden Sie hier: Nichtbeanstandung TSE

Unser Tipp bleibt nach wie vor: Schieben Sie die Umrüstung nicht auf die lange Bank. Wenn Sie trotz der Coronakrise freie Kapazitäten und Möglichkeiten haben, spricht nichts gegen eine zeitnahe Umrüstung. Eine Bestellung der TSE muss in jedem Fall bis zum 30. September 2020 (Nachweis aufbewahren!) und der Einbau dann bis zum 31. März 2021 erfolgen.  

Mitglieder können in der Geschäftsstelle ein Bestellformular für ein TSE-Modul für Sharp-Kassen anfordern (über unseren langjährigen Partner Kalicom).