Landesregierung NRW stellt Unwetter-Soforthilfe für Unternehmen

Die Landesregierung stellt unbürokratische und schnelle Soforthilfe für von der Unwetterkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 betroffene Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Angehörige freier Berufe, Landwirte und Kommunen in Höhe von 200 Millionen Euro bereit.

Neben vielen Bürgerinnen und Bürgern hat das Unwetter auch zahlreiche Unternehmen, Gewerbetreibende und freiberuflich Tätige getroffen. Um auch ihnen zu helfen und die finanziellen Belastungen, die durch die entstandenen Schäden verursacht wurden, zu mildern, kann für jede betroffene Betriebsstätte in NRW eine Billigkeitsleistung in Höhe von 5.000 Euro abgerufen werden. Damit können erste Ausgaben für Räumung und Reinigung oder den provisorischen Wiederaufbau von Betriebs- und Geschäftseinrichtungen bestritten werden. Anträge können in der Regel bei den betroffenen Kommunen (Gemeinden) gestellt werden.

Antrag Soforthilfe Unwetterkatastrophe NRW

Fragen und Antworten werden hier beantwortet. Eine Ausfüllhilfe für die Anträge finden Sie hier.

Außerdem hat die Landesregierung ein „Bürgertelefon Fluthilfe“ eingerichtet. Die Nummer richtet sich an betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie betroffene Unternehmen:

Tel. 0 2 1 1 / 4 6 8 4 – 4 9 9 4

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hotline beantworten grundsätzliche Fragen zum Verfahren. Auch kann das „Bürgertelefon Fluthilfe“ die kommunalen Stellen nennen, an die der Antrag gerichtet werden kann.

Informationen zur FDF NRW-Soforthilfe „Mitglieder helfen Mitgliedern“ finden Sie hier.